Mit dem Beschluss des parlamentarischen Verfassungsausschusses vom 26. Juni 2017 zur unbeschränkten pensionsrechtlichen Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten wird einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entsprochen.
Rufbereitschaften wurden in Vergangenheit nicht immer zur Dienstzeit gerechnet. Zu Unrecht, wie aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-518/15 in Bezug auf einen konkreten Einzelfall eines belgischen Feuerwehrmannes hervorgeht. Darin wurde nun geklärt wann Bereitschaftsdienste, mit der Verpflichtung einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit zu folgen, als „Arbeitszeit“ zu werten sind.