03.02.2020

Junge GÖD: Behandlungsbeiträge für Lehrlinge dürfen nicht wirksam werden!

Durch die aktuelle Sozialversicherungsreform sind seit 1.1.2020 alle Lehrlinge im Öffentlichen Dienst bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) krankenversichert. Hier greifen für alle Versicherten 10%ige Selbstbehalte auf medizinische Leistungen. Zur Vermeidung sozialer Härtefälle gibt es umfangreiche Unterstützungsinstrumente, beispielsweise für chronische Erkrankte sowie für kleinere Einkommen.

Dennoch können Selbstbehalte insbesondere für jene Lehrlinge, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern wohnen, zu finanziellen Belastungen führen. 

Die Junge GÖD hat daher sofort mit dem BVAEB-Obmann und GÖD-Vorsitzenden Norbert Schnedl Gespräche geführt. Er zeigte volles Verständnis und hat erklärt, dass er diese Thematik bereits im Verwaltungsrat besprochen hat. Dies mit der Zielsetzung den Selbstbehalt für Lehrlinge nicht wirksam werden zu lassen!

Auf Vorschlag der Junge GÖD wird außerdem überprüft, ob auch alle anderen Ausbildungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst - darunter beispielsweise Polizeischüler/innen - von dieser Befreiung profitieren können. Entsprechende Vorschläge werden so bald als möglich an die Gremien der BVAEB ergehen.

 Wir informieren weiter!