08.07.2020

Deckenbacher: Wichtige Unterstützung für Waisenkinder von Beamtinnen und Beamten

Richtiger Schritt für Gleichbehandlung aller österreichischen Kinder Wien.

„Durch den heutigen Beschluss der Novellierung des Pensionsgesetzes 1965 und des Bundesbahn-Pensionsgesetzes im Nationalrat leisten wir einen wesentlichen Beitrag für die Gleichbehandlung von Waisenkindern in ganz Österreich. Gerade aufgrund der aktuellen Situation ist es wichtig sicherzustellen, dass ein verlängerter Anspruch auf Waisenpension über das 27. Lebensjahr hinaus auch für Waisenkinder besteht, deren Eltern Beamtinnen oder Beamte waren“, führt Nationalratsabgeordnete und Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD, Mag.a Romana Deckenbacher, BEd aus. Eine durch die Covid-19-Pandemie bedingte Verlängerung des Bezugs von Waisenpensionen wurde für Versicherte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bereits Ende April im Nationalrat beschlossen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht rückwirkend ab dem 11. März 2020, für die Dauer der COVID-19-Pandemie, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020, der Anspruch auf Waisenpension bis zum 27. Lebensjahr und sechs Monaten. „Damit werden alle Waisen gleichbehandelt. Kein Kind soll neben dem persönlichen auch einen finanziellen Verlust erleiden“, so Romana Deckenbacher abschließend.

 

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