Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Der Begutachtungsentwurf zur 2. Dienstrechtsnovelle 2022 umfasst wichtige Verbesserungen, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes weiter zu steigern!
Die GÖD hat in Verhandlungen mit der JBA eine sozial gestaffelte Anhebung der Monatsentgelte, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen per 1. Februar 2020 durchgesetzt. Die Monatsentgelte werden um 2,53 % bis 2,25 % erhöht. Die Zulagen steigen um 2,3 %.
In unserer Aussendung vom 8. Juli 2024 haben wir bereits über den Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels der Progressionsanpassung informiert. Nun können wir euch mitteilen, dass der Nationalrat am 18. September 2024 den entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst hat. Die darin vorgesehenen Verbesserungen treten wie geplant mit 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen.
Der VwGH hat in einem mit GÖD-Rechtsschutz geführten Verfahren eine erfreuliche Entscheidung zum Thema „Familienbeihilfe für PolizeischülerInnen“ getroffen.
"Hervorragende Leistungen des Öffentlichen Dienstes sind Garant für ein funktionierendes Gemeinwesen. Kein Politikfeld kann ohne die Leistungen des Öffentlichen Dienstes funktionieren!", so GÖD-Vorsitzender Schnedl.
Informationen zu den Beschlüssen des Nationalrats vom 18. September 2024 zur Dienstrechtsnovelle 2024, Progressionsabgeltung sowie Pensionsanpassung und Schutzklausel für Pensionsantritte 2025.