Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Mit der in Begutachtung stehenden Dienstrechtsnovelle 2016 konnten durch Verhandlungen zwischen dem Verhandlungsteam der GÖD und dem Dienstgeber zahlreiche Verbesserungen in dienst- und besoldungsrechtlichen Hinsicht für die Kolleginnen und Kollegen erreicht werden.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen.
Neben der Gehaltserhöhung für 2017 (staffelwirksam um 1,3 % ab 01.01.2017) enthält die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 eine ganze Reihe weiterer Verbesserungen für die Kollegenschaft. In der GÖD-Info zur 2. Dienstrechts-Novelle finden Sie Details zu folgenden Punkten:
Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).