Der Öffentliche Dienst war Vorreiter in der Umsetzung der normierten Vereinbarung der Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der gewohnten Büroräumlichkeiten. Im allgemeinen Arbeitsrecht wurde nun legistisch nachgezogen.
In diesem Teil werden die Fragen rund um den Dienst- bzw. Arbeitsunfall im Zusammenhang mit Telearbeit dargestellt und die Frage geklärt, was der Gesetzgeber unter Telearbeit „im engeren bzw. im weiteren Sinn“ versteht.