20.02.2020

GÖD: Suspendierungen erfolgen nicht auf Zuruf!

In einem Rechtsstaat gelten klare Spielregeln und keine Willkür.

Der Klubobmann der FPÖ, Herbert Kickl, hat vom Innenminister die Suspendierung von zwei Sektionschefs mit der Begründung, dass die Anklagen wegen Vorwürfen der Untreue rechtskräftig geworden seien, eingefordert.

Dazu wird von den Rechtsexperten der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) festgehalten: 
Nachdem eine weisungsfreie und unabhängige Disziplinarkommission mit dieser Sache bereits befasst ist, ist ausschließlich diese Kommission für allfällige Suspendierungen zuständig. Die Zuständigkeit liegt damit nicht mehr bei der Dienstbehörde bzw. beim obersten Organ der Vollziehung. 

Politische Einmischungen und Zurufe, egal ob von einem ehemaligen Innenminister oder einer Abgeordneten der NEOS, sind in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht angebracht. Der Versuch der Einflussnahme auf eine weisungsfreie und unabhängige Disziplinarkommission hat in einem Rechtsstaat keinen Platz.

Rückfragehinweis:

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Anja-Therese Salomon, MSc (WU)
Tel.: 0664/614 52 77
 

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